Freiberufliche Tätigkeit: Wer mehrere Server betreut, ist ein Ingenieur

24-JUN-10

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik), der als Netz- oder Systemadministrator "eine Vielzahl von Servern" betreut, den Beruf des Ingenieurs ausübt und deshalb freiberuflich tätig ist und keine Gewerbesteuer zu zahlen hat. Als "ingenieurähnlich" wurden vom BFH "weitere technische Dienstleistungen" eingestuft, die "ausgewiesene Computerfachleute erbringen. (BFH, VIII R 31/07 u. a.)